Unter der Kampfmittelbeseitigung versteht man das Unschädlichmachen von eingesetzter Munition und Kampfmitteln, insbesondere Bomben verschiedenster Art und Größe, u.a. aus dem zweiten Weltkrieg, die nicht zur Wirkung gelangt sind (sogenannte Blindgänger. Diese Kampfmittel können über lange Zeiträume im Boden lagern und werden noch viele Jahrzehnte nach Ende des 2. Weltkriegs auch in Mainz, Wiesbaden und Rüsselsheim immer wieder im Zuge von Bauarbeiten aufgefunden. Daher tragen die Bauverantwortlichen (Bauherrschaft, Planer, Baugrundgutachter, Bauunternehmer und Baubehörden) bei Bauvorhaben die Verantwortung für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks und sind daher verpflichtet, vor Baubeginn Untersuchungen zur Belastung des Baubereichs mit Kampfmitteln zu veranlassen. Um diese Gefahr einzugrenzen und zu beseitigen, bedarf es der Kampfmittelbergung und der Kampfmittelbeseitigung in Mainz, Wiesbaden und Rüsselsheim.
Im Rahmen der Kampfmittelsondierung in Mainz, Wiesbaden und Rüsselsheim führen wir Erkundungsarbeiten nach Kampfmitteln durch. Dazu gehören die Kampfmittelortung und die Kampfmittelerkundung.
Bei einer potenziellen Kampfmittelbelastung und insbesondere vor bodeneigreifenden Maßnahmen wird die Konsultation einer Fachfirma für die Kampfmittelsondierung empfohlen. Die Durchführung von jeglichen Erkundungsarbeiten nach Kampfmitteln, der sogenannten Kampfmittelsondierung, ist nur speziellen und erfahrenen Fachunternehmen nach § 7 und § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) gestattet. Als Fachfirma gemäß § 7 SprengG haben wir diese Qualifikation und setzen erfahrene Geophysiker und fachtechnische Aufsichtspersonen nach § 20 SprengG in Mainz, Wiesbaden und Rüsselsheim ein.
Sofern sich der Kampfmittelverdacht bestätigt, hat in Mainz, Wiesbaden und Rüsselsheim der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, eine hohe Priorität. IM Rahmen der Kampfmittelbeseitigung in Mainz, Wiesbaden und Rüsselsheim arbeiten wir mit modernsten geophysikalischen Verfahren und garantieren eine kampfmittelfreien Übergabe am Ende unserer Arbeit. Bei der Bergung von Kampfmitteln setzen wir unsere sprenggeschützten Bagger gemäß BGI 201-027 ein. Weitere Informationen zur Kampfmittelbeseitigung und Kampfmittelsondierung finden Sie über unser Menü.
Wir arbeiten kompetent und zuverlässig. Das gilt auch bei der Angebotserstellung und Beratung. Ihre Anfragen nehmen wir gerne per Anruf oder E-Mail entgegen.
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