Im Bereich Bauen und Wohnen ist die Kampfmittelbergung und Kampfmittelbeseitigung ein wichtiges Thema. Als Bauherr trägt man die Verantwortung für die Kampfmittelfreiheit des Baugrunds und ist verpflichtet, vor Baubeginn die Belastung des Baubereichs mit Kampfmitteln zu überprüfen.
Die Durchführung von jeglichen Erkundungsarbeiten nach Kampfmitteln ist nur Fachunternehmen gestattet. Als Fachfirma nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) haben wir diese Qualifikation und setzen unsere erfahrenen Geophysiker und fachtechnischen Aufsichtspersonen nach § 20 SprengG im Rhein-Main-Gebiet sowie unseren anderen Einsatzorten ein.
Auch wenn das Kriegsende schon Jahrzehnte zurückliegt, finden wir im Rahmen der Kampfmittelbergung und Kampfmittelbeseitigung noch regelmäßig Bombenblindgänger und Kampfmittel im Erdreich. Wir arbeiten mit modernsten, geophysikalischen Sondierverfahren und können eine kampfmittelfreie Übergabe am Ende unserer Arbeit garantieren.
Sind durch die Sondierung Kampfmittelverdachtspunkte, auch Anomalien genannt, ausgewertet worden, überprüfen wir diese durch Aufgrabung. Die Anomalien werden vor Ort mittels RTK-GPS eingemessen, markiert und anschließend durch eine Fachkraft gemäß § 20 SprengG freigelegt.
Bei der Bergung von Kampfmitteln setzen wir unsere sprenggeschützten Bagger gemäß BGI 201-027 ein.
Wir arbeiten kompetent und zuverlässig. Das gilt auch bei der Angebotserstellung und Beratung. Ihre Anfragen nehmen wir gerne per Anruf oder E-Mail entgegen.
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